Baurekursgericht des Kantons Zürich

Navigation

Hauptinhalt dieser Seite:

Systematische Suche

2 Entscheide

BRKE IV Nr. 0172/2008 vom 13.11.2008

Einzonung von Reservezonengrundstücken. Überprüfungsanspruch der Grundeigentümer.

Gestützt auf § 65 Abs. 4 PBG gestellte Begehren müssen zwingend vom Gemeinderat der Gemeindelegislative zur anfechtbaren Beschlussfassung unterbreitet werden. Der Gemeinderat kann dies nur dann ablehnen, wenn die formellen Voraussetzungen für die Stellung des Begehrens (Grundeigentümereigenschaft, Zonierung, Frist) nicht erfüllt sind.

§ 50 GG; § 65 Abs. 1 und § 88 Abs. 1 PBG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2009 Nr. 10

Download:

BRKE I Nr. 325/1995 vom 29.09.1995

Nutzungsplanung. Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Bauzone zur Realisierung einer Erschliessung.

Eine Umzonung von der Landwirtschaftszone in die Bauzone kann geboten sein, wenn dadurch die mögliche Realisierung einer in einem künftigen Quartierplanverfahren ernsthaft in Betracht fallenden Erschliessungsvariante sichergestellt werden soll.

Art. 15 RPG, § 47 PBG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 1995 Nr. 34

Download:

Fusszeile

© 2010-2012 by Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, Postfach, CH-8090 Zürich