Hauptinhalt dieser Seite:
Systematische Suche
- Hauptrechtsgebiet
Planungsrecht
- Rechtsgebiet
Nutzungsplanung
- Stichwort
Verfahren
4 Entscheide
BRKE I Nr. 0282/2008 vom 19.12.2008
Nutzungsplanung. Erholungszone für Sportanlage ausserhalb der Bauzonen.
Festsetzung einer Erholungszone für eine Freestyle-Anlage am Rande des Siedlungsgebiets im kantonalen Erholungsgebiet und im regionalen Landschaftsförderungs-Gebiet unter gleichzeitiger Umteilung des erfassten Areals von einem regionalen allgemeinen Erholungsgebiet in ein regionales besonderes Erholungsgebiet C (für Sportanlagen).
Akzessorische Überprüfung der Änderung des regionalen Richtplans.
Zulässigkeit der Festsetzung einer kommunalen Zone im Bereich einer (noch) geltenden kantonalen Zone.
Art. 3 Abs. 2 lit. b und d, Art. 4 lit. b und c und Art. 24 RPG; § 2 lit. b und c, § 19 Abs. 2 und § 61 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Verfahren
- Planungsrecht > Richtplanung > Richtplanung
Publiziert in:
- BEZ 2009 Nr. 34
Download:
BRKE IV Nr. 0172/2008 vom 13.11.2008
Einzonung von Reservezonengrundstücken. Überprüfungsanspruch der Grundeigentümer.
Gestützt auf § 65 Abs. 4 PBG gestellte Begehren müssen zwingend vom Gemeinderat der Gemeindelegislative zur anfechtbaren Beschlussfassung unterbreitet werden. Der Gemeinderat kann dies nur dann ablehnen, wenn die formellen Voraussetzungen für die Stellung des Begehrens (Grundeigentümereigenschaft, Zonierung, Frist) nicht erfüllt sind.
§ 50 GG; § 65 Abs. 1 und § 88 Abs. 1 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Verfahren
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Ein- und Auszonung, Zonengrösse und -abgrenzung
Publiziert in:
- BEZ 2009 Nr. 10
Download:
BRKE IV Nr. 211/1995 vom 21.12.1995
Nutzungsplanung. Kompetenzdelegation von Gemeindelegislative an Gemeindeexekutive bezüglich durch Rechtsmittel- oder Genehmigungsentscheid erforderlich gewordener nutzungsplanerischer Festlegung.
Eine Delegation der Kompetenzen der Gemeindelegislative an die Gemeindeexekutive zur Vornahme von nutzungsplanerischen Festlegungen aufgrund von Entscheiden der Rechtsmittelinstanzen oder der Genehmigungsbehörden ist zulässig, soweit für die Neufestsetzung kein Spielraum für nutzungsplanerische Ermessensbetätigung verbleibt.
§ 88 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Verfahren
Publiziert in:
- BEZ 1996 Nr. 7
Download:
BRKE II Nr. 116/1994 vom 21.06.1994
Nutzungsplanung. Einwendungsverfahren. Hinweis auf Einwendung in der Weisung.
Lehnt der Gemeinderat eine beantragte Änderung der Nutzungsplanung ab und deckt sich diese Auffassung mit derjenigen des Einwenders, so braucht in der Weisung zuhanden der Stimmberechtigten nicht ausdrücklich auf die Einwendungen hingewiesen zu werden.
§ 7 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Verfahren
Publiziert in:
- BEZ 1994 Nr. 19
Download:
