Baurekursgericht des Kantons Zürich

Navigation

Hauptinhalt dieser Seite:

Systematische Suche

6 Entscheide

BRGE I Nr. 0073/2011 vom 15.04.2011

Feuerpolizei. Wahrung des rechtlichen Gehörs der Verfügungsadressaten.

Art. 29 Abs. 2 BV; § 3 Abs. 2 FFG; Ziff. 6 der Weisung der kantonalen Feuerpolizei «Feuerpolizeiliche Kontrollen»

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2011 Nr. 46

Download:

BRKE IV Nr. 0074/2008 vom 29.05.2008

Feuerpolizei. Blitzschutzanlagen. Anforderungen an eine freiwillig erstellte Anlage.

Auch eine freiwillig erstellte Blitzschutzanlage hat die einschlägigen Vorschriften einzuhalten und ist durch die Feuerpolizei abzunehmen.

§ 14 Abs. 1 FFG; § 1 lit. a VVB; Ziffer 1-4 der Brandschutzrichtlinie «Blitzschutzanlagen»; Ziffer 1 und 5, insbesondere Ziffer 5.4.2 der Weisung «Blitzschutzanlagen»

Erfasst unter:

  • Baurecht, Weiteres > Sicherheit, Anforderungen an Gebäude und Räume etc. > Feuerpolizei

Publiziert in:

  • BEZ 2009 Nr. 18

Download:

BRKE III Nr. 0129/2007 vom 15.08.2007

Feuerpolizei. Erfordernis von Brandmauern. Teilweise Divergenz zwischen den neuen Brandschutzrichtlinien und dem Planungs- und Baugesetz.

Gemäss den seit dem 1. Januar 2005 geltenden Brandschutzrichtlinien sind Brandmauern nur noch zwischen Wohnbauten sowie bei landwirtschaftlichen Gebäuden zwischen dem Wohn- und dem Wirtschaftsteil erforderlich, während § 290 PBG bei geschlossener Bauweise die Erstellung von Brandmauern regelmässig (und für den wirksamen Brandschutz allenfalls Zwischenbrandmauern) verlangt.

§ 290 Abs. 1 und 2 PBG; § 30 BBSV; § 1 VVB; Ziff. 4.2.2 Abs. 5 und 6 der Brandschutzrichtlinie «Schutzabstände und Brandabschnitte» vom 14.10.1994; Ziff. 3.10.4 und Ziff. 3.10.5 der Brandschutzrichtlinie «Schutzabstände/Brandabschnitte» vom 26.03.2003

Erfasst unter:

  • Baurecht, Weiteres > Sicherheit, Anforderungen an Gebäude und Räume etc. > Feuerpolizei

Publiziert in:

  • BEZ 2007 Nr. 53

Download:

BRKE III Nr. 115/1995 vom 26.07.1995

Kaminfegertarif. Einschreiten durch Preisüberwacher. Akzessorische Überprüfung im Rekursverfahren.

Der Preisüberwacher kann gegen behördlich festgesetzte Tarife nicht einschreiten. Ob die Festsetzung eines Kaminfegertarifs gegen die Handels und Gewerbefreiheit verstosse, kann auf Rekurs eines Konsumenten hin nicht akzessorisch geprüft werden.

§ 32 Abs. 2 ABSV

Erfasst unter:

  • Baurecht, Weiteres > Sicherheit, Anforderungen an Gebäude und Räume etc. > Feuerpolizei
  • Verschiedenes: Gebühren und andere Geldleistungen; Befehlsverfahren, Vollstreckung; übergangsrechtliche Fragen; Privatrecht > Gebühren und andere Geldleistungen > Übriges Gebühren, andere Geldleistungen

Publiziert in:

  • BEZ 1995 Nr. 26

Download:

BRKE I Nr. 174/1995 vom 05.05.1995

Rechtsmittelverfahren. Zuständigkeit. Rekurs gegen den Entzug von Kaminfegerbewilligung.

Die Baurekurskommissionen sind zur Behandlung von Rekursen gegen den Entzug von Kaminfegerbewilligungen nicht zuständig.

§ 329 PBG; § 15 Abs. 1 FFG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 1995 Nr. 27

Download:

Seite 1 von 2

Fusszeile

© 2010-2012 by Baurekursgericht des Kantons Zürich, Selnaustrasse 32, Postfach, CH-8090 Zürich