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2 Entscheide

BRKE II Nr. 0031/2005 vom 08.02.2005

Durchstossung des Richtplans mit einem Gestaltungsplan. Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Durchstossung.

Zu prüfen ist, ob die Planungsmassnahme den Zielen und Grundsätzen der Nutzungsplanung gemäss RPG entspricht. Eine Umgehung von Art. 24 RPG liegt nur vor, wenn mit der Planungsmassnahme eine unzulässige Kleinbauzone geschaffen wird oder wenn sie sonst auf einer sachlich nicht vertretbaren Abwägung der berührten räumlichen Interessen beruht. Dem raumplanerischen Verbot von Kleinbauzonen kommt dabei keine absolute Geltung zu; auch bei einer solchen Planungsmassnahme ist vielmehr zu prüfen, ob die ihr entgegenstehenden Interessen überwiegen.

Art. 24 RPG, §§ 83 ff. PBG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2005 Nr. 42

Download:

BRKE I Nr. 193/1994 vom 15.07.1994

Nutzungsplanung. Vereinbarkeit der von der Politischen Gemeinde Zürich festgesetzten Zonentypen W5Z, W6Z und W6D mit dem übergeordneten kantonalen Recht.

Die von der Politischen Gemeinde Zürich festgesetzten Zonentypen W5Z, W6Z und W6D sind mit dem übergeordneten kantonalen Recht nicht vereinbar.

§§ 49 ff. PBG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 1994 Nr. 20

Download:

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