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- Hauptrechtsgebiet
Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.)
- Rechtsgebiet
Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.)
- Stichwort
Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften
10 Entscheide
BRKE II Nr. 0235/2009 vom 20.10.2009
Privater Gestaltungsplan. Sachliche Zuständigkeit zur Erteilung der Zustimmung.
Wird der Rahmen von Sonderbauvorschriften nicht überschritten, liegt die Zuständigkeit beim Gemeinderat.
Öffentliche Auflage und Einwendungsverfahren gemäss § 7 Abs. 2 - 4 PBG bei einem Gestaltungsplan, welcher der Zustimmung des Gemeinderates bedarf.
Erforderlichkeit dieses Verfahrens bejaht.
§ 86 PBG
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Publiziert in:
- BEZ 2010 Nr. 7
Download:
BRKE III Nr. 0150/2008 vom 12.11.2008
Privater Gestaltungsplan. Gebühren.
Erhebung von Gebühren für die Prüfung eines privaten Gestaltungsplans, mit dem einer in der Bau- und Zonenordnung statuierten Gestaltungsplanpflicht entsprochen wird.
§§ 45, 46 Abs. 1, 48 Abs. 3 und 85 f. PBG; § 13 VRG; §§ 1, 3 und 5 GemeindegebührenV
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- Verschiedenes: Gebühren und andere Geldleistungen; Befehlsverfahren, Vollstreckung; übergangsrechtliche Fragen; Privatrecht > Gebühren und andere Geldleistungen > Übriges Gebühren, andere Geldleistungen
Publiziert in:
- BEZ 2009 Nr. 9
Download:
BRKE III Nr. 0130/2008 vom 22.10.2008
Gestaltungsplan. Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans. Tragung der Kosten des Gestaltungsplans. Fehlender Gestaltungsplan als Hindernis für die Baureife.
Die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans einschliesslich der Kostentragung hierfür trifft bei in der Bau- und Zonenordnung statuierter Gestaltungsplanpflicht die Gemeinde. Das Fehlen eines Gestaltungsplans – und damit der Baureife – kann einem Bauvorhaben nur während der in § 235 PBG statuierten Frist von drei Jahren entgegengehalten werden. Fristauslösend kann auch ein Vorentscheid betreffend ein Bauvorhaben im gestaltungsplanpflichtigen Gebiet sein.
Art. 2 Abs. 2 RPG; § 2 lit. c, §§ 45 f., 48 Abs. 2, 84 ff. und 234 PBG
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- Baureife; Erschliessung, Verkehrssicherheit; Abstellplätze (inkl. Garagenvorplätze) > Baureife (planungsrechtliche) > Planungsrechtliche Baureife, Plansicherung (inkl. Quartierplanbann)
Publiziert in:
- BEZ 2009 Nr. 8
Download:
BRKE I Nr. 0104/2006 vom 19.05.2006
Gestaltungsplan. Ausnützung. Baumassenreserve. Verteilung der nach erfolgter Überbauung verbliebenen Baumassenreserve auf die einzelnen Gestaltungsplangrundstücke.
§§ 83, 85, 258 und 259 PBG
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- Baurecht, Weiteres > Nutzungsziffern > Übriges Ausnützung
Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 49
Download:
BRKE II Nr. 0029/2006 vom 07.02.2006
Nutzungsplanung. Erholungszone mit Gestaltungsplanpflicht für einen 18-Loch-Golfplatz im Landwirtschaftsgebiet mit Fruchtfolgefläche. Für die Erteilung der Zustimmung zum nachfolgenden privaten Gestaltungsplan zuständiges Organ.
Art. 3 Abs. 2 lit. b, Art. 6 Abs. 2 lit. a, Art. 16 Abs. 1, Art. 18 und Art. 24 RPG; Art. 26, 29 und 30 RPV; § 16, § 61 Abs. 1 und § 86 PBG
Bestätigt mit VB.2006.00133 vom 16. November 2006. Dieser Verwaltungsgerichtsentscheid wurde mit BGE 1A.19/2007 vom 2. April 2008 aufgehoben. In der Folge wurde der Entscheid der Baurekurskommission II mit VB.2008.00154 vom 29. Mai 2008 aufgehoben.
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- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
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Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 63
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