Hauptinhalt dieser Seite:
Systematische Suche
- Hauptrechtsgebiet
Planungsrecht
- Rechtsgebiet
Planungsrecht Allgemeines
- Stichwort
Planungshierarchie
1 Entscheid
BRKE II Nrn. 0137-0140/2002 vom 25.06.2002
Nutzungsplanung. Festsetzung einer Erholungszone für einen Golfplatz in einem regionalen Landschaftsförderungsgebiet.
Ein regionales Landschaftsförderungsgebiet bildet keine genügende richtplanerische Grundlage für die Festsetzung einer Erholungszone für einen 18-Loch-Golfplatz. Die erforderliche Änderung des regionalen Richtplanes (Festlegung eines Erholungsgebiets) muss vor der Festsetzung der Erholungszone erfolgen.
§ 16, § 32 Abs. 2, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 2 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Planungsrecht Allgemeines > Planungshierarchie
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Planungsrecht > Richtplanung > Richtplanung
Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 62
Download:
