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1 Entscheid

BRKE II Nrn. 0137-0140/2002 vom 25.06.2002

Nutzungsplanung. Festsetzung einer Erholungszone für einen Golfplatz in einem regionalen Landschaftsförderungsgebiet.

Ein regionales Landschaftsförderungsgebiet bildet keine genügende richtplanerische Grundlage für die Festsetzung einer Erholungszone für einen 18-Loch-Golfplatz. Die erforderliche Änderung des regionalen Richtplanes (Festlegung eines Erholungsgebiets) muss vor der Festsetzung der Erholungszone erfolgen.

§ 16, § 32 Abs. 2, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 2 PBG

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2006 Nr. 62

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