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5 Entscheide

BRKE III Nr. 0173/2008 vom 17.12.2008

Lärmschutz. Kosten des Verwaltungsverfahrens.

Auflage der Kosten des Verwaltungsverfahrens zu Lasten der Anzeigeerstatterin bei lärmschutzrechtlicher Sanierung (Kirchengeläute).

Art. 2 und 48 USG; §§ 1 - 4 der Gebührenordnung zum Vollzug des Umweltrechts

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2009 Nr. 39

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BRKE IV Nr. 0195/2005 vom 22.12.2005

Baubewilligung in lärmbelastetem Gebiet. Abgrenzung der Zuständigkeiten der Baudirektion und der kommunalen Baubehörde.

Zur Entscheidung der Frage, ob die Immissionsgrenzwerte mit Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 lit. a oder b LSV eingehalten werden können, ist die örtliche Baubehörde und nicht etwa die Baudirektion sachlich zuständig. Dies gilt auch für die Frage, ob geplante Massnahmen als gestalterische Massnahmen im Sinne von Art. 31 Abs. 1 lit. b LSV anerkannt werden können oder nicht. Die diesbezügliche Bewilligungskompetenz liegt mit andern Worten ausschliesslich bei der örtlichen Baubehörde und nicht bei der Baudirektion. Diese kommt erst dann zum Zuge, wenn trotz Ausschöpfung aller zulässigen Massnahmen Immissionsgrenzwert-Überschreitungen verbleiben und sich die Bewilligungsfähigkeit somit nach Art. 31 Abs. 2 LSV beurteilt.

Art. 22 USG; Art. 31 LSV; § 318 PBG; Ziffer 3.2 Anhang BVV

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2006 Nr. 23

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BRKE IV Nrn. 176-177/2003 vom 04.12.2003

Bauten und Anlagen im Waldabstandsbereich. Zuständigkeiten im Verwaltungsverfahren.

§§ 262, 220 und 318 PBG; Ziff. 1.3 Anhang BVV; Art. 17 WaG; § 3 WaV

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2004 Nr. 19

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BRKE III Nrn. 55-56/2002 vom 29.05.2002

Baubewilligungsverfahren. Lärmrechtliche Beurteilung. Umfang der sachlichen Zuständigkeit des Amtes für Wirtschaft und Arbeit der Volkswirtschaftsdirektion (Praxisänderung).

Der lärmmässigen Prüfung durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit der Volkswirtschaftsdirektion unterstehen – ausserhalb der Städte Zürich und Winterthur – nur die in Ziffer 3.1 Anhang BVV ausdrücklich erwähnten Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe i.S.v. Art. 2 Abs. 1 LSV i.V.m. Anhang 6 LSV. Im Übrigen obliegt die Beurteilung von Lärmemissionen den kommunalen Baubehörden.

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 2002 Nr. 40

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BRKE III Nrn. 281-282/1991 vom 18.12.1991

Luftreinhaltung, Lärmschutz. Zuständige Bewilligungsbehörde. Begriff "Anlagen in Betrieben" gemäss Ziffer 1.2.2 Anhang BVV.

Der Begriff der von der Volkswirtschaftsdirektion bezüglich ihrer Übereinstimmung mit den Vorschriften über die Luftreinhaltung und den Lärmschutz erstinstanzlich zu prüfenden "Anlagen in Betrieben" ist ausgehend von der umweltschutzrechtlichen Problemstellung und nicht etwa von einer wirtschaftlichen oder anderen Definition des Anlage bzw. Betriebsbegriffes auszulegen.

§ 318 PBG, Ziffer 1.2.2 Anhang BVV

Erfasst unter:

Publiziert in:

  • BEZ 1992 Nr. 6

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