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1 Entscheid

BRKE II Nr. 28/1999 vom 23.02.1999

Quartierplan. Geänderte Führung von Verkehrserschliessung. Erfordernis von QP-Teilrevision.

Eine andere Führung von Erschliessungsanlagen (in concreto die Verlegung eines Trottoirs auf einer Länge von 35 m um rund 2 m mittels Landabtausches) kann nicht im Rahmen des Vollzuges des Quartierplanes (Strassenprojekt) oder durch private Vereinbarung festgelegt werden. Vielmehr ist eine förmliche Teilrevision des Quartierplanes nötig.

§§ 166 und 160b PBG

Erfasst unter:

  • Planungsrecht > Quartierplan > Vollzug
  • Planungsrecht > Quartierplan > Revision

Publiziert in:

  • BEZ 1999 Nr. 18

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