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5 Entscheide

BRKE II Nr. 0208/2008 vom 21.10.2008

Gewachsener Boden. Bestimmung bei Umbau oder Erweiterung von vor mehr als 30 Jahren errichteten Gebäuden.

Bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Gebäude ist grundsätzlich das gewachsene Terrain zum Zeitpunkt der Errichtung des betreffenden Gebäudes massgebend. Dies mit der Einschränkung, dass die Terrainverhältnisse maximal 30 Jahre ab dem Datum der Baueingabe für den Umbau oder die Erweiterung zurück zu verfolgen sind.

Bei Umbauten oder Erweiterungen von Gebäuden, die innerhalb der letzten dreissig Jahre bewilligt worden waren, ist somit auf das bei der Stammbaubewilligung vorhandene gewachsene Terrain abzustellen. Ist ein Gebäude demgegenüber vor diesem Zeitraum bewilligt worden, ist grundsätzlich das heutige Terrain massgebend.

§ 5 ABV

Erfasst unter:

  • Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Gewachsener Boden

Publiziert in:

  • BEZ 2008 Nr. 60

Download:

BRKE II Nrn. 0216-0217/2008 vom 21.10.2008

Gewachsener Boden. Anwendbarkeit von § 5 ABV auf Neubauten.

Bei Neubauten kommt § 5 ABV uneingeschränkt auch dann zur Anwendung, wenn die Neuüberbauung unter vorgängiger Beseitigung einer Altbaute, also nicht "auf der grünen Wiese" erfolgt (Bestätigung der Rechtsprechung).

§ 5 ABV

Erfasst unter:

  • Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Gewachsener Boden

Publiziert in:

  • BEZ 2008 Nr. 59

Download:

BRKE II Nr. 0100/2005 vom 31.05.2005

Gewachsener Boden. Berücksichtigung von Aufschüttungen bei der Beurteilung späterer Um- und Erweiterungsbauten.

Anders als bei Abgrabungen besteht im Fall von Aufschüttungen kein Anlass, bei der Beurteilung späterer Um- und Erweiterungsbauten vom Wortlaut der Allgemeinen Bauverordnung abzuweichen.

§ 5 ABV

Erfasst unter:

  • Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Gewachsener Boden

Publiziert in:

  • BEZ 2005 Nr. 26

Download:

BRKE I Nrn. 123-124/2002 vom 14.06.2002

Gewachsener Boden im Bereich eines vor Jahrzehnten erstellten, mit Erde überdeckten Wasserreservoirs.

Aufgrund des funktionalen Zusammenhanges zwischen dem Reservoir und der zu dessen Isolation erfolgten Überdeckung mit einer 1 m dicken Humusschicht kann bei der Messung der Höhe des anstelle des Reservoirs geplanten Wohnhauses die Erdüberdeckung nicht als gewachsenes Terrain betrachtet werden. Massgebend ist der frühere Terrainverlauf.

§ 5 ABV

Erfasst unter:

  • Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Gewachsener Boden

Publiziert in:

  • BEZ 2002 Nr. 56

Download:

BRKE II Nr. 26/2000 vom 15.02.2000

Gewachsener Boden. Ermittlung bei Änderungen an bestehenden Gebäuden.

Sollen an bestehenden Gebäuden Änderungen vorgenommen werden, deren Zulässigkeit unter Bezugnahme auf den gewachsenen Boden zu prüfen ist (etwa Vergrösserung der Gebäudehöhe), ist nicht der im Zeitpunkt der Änderungseingabe bestehende Terrainverlauf, sondern der in der seinerzeitigen Neubaubewilligung ausgewiesene gewachsene Boden massgebend.

§ 5 ABV; § 280 Abs. 1 PBG

Erfasst unter:

  • Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Begriffe und Definitionen (vor allem ABV) > Gewachsener Boden

Publiziert in:

  • BEZ 2000 Nr. 12

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