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- Hauptrechtsgebiet
Planungsrecht
- Rechtsgebiet
Nutzungsplanung
- Stichwort
Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
10 Entscheide
BRKE I Nr. 0282/2008 vom 19.12.2008
Nutzungsplanung. Erholungszone für Sportanlage ausserhalb der Bauzonen.
Festsetzung einer Erholungszone für eine Freestyle-Anlage am Rande des Siedlungsgebiets im kantonalen Erholungsgebiet und im regionalen Landschaftsförderungs-Gebiet unter gleichzeitiger Umteilung des erfassten Areals von einem regionalen allgemeinen Erholungsgebiet in ein regionales besonderes Erholungsgebiet C (für Sportanlagen).
Akzessorische Überprüfung der Änderung des regionalen Richtplans.
Zulässigkeit der Festsetzung einer kommunalen Zone im Bereich einer (noch) geltenden kantonalen Zone.
Art. 3 Abs. 2 lit. b und d, Art. 4 lit. b und c und Art. 24 RPG; § 2 lit. b und c, § 19 Abs. 2 und § 61 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Verfahren
- Planungsrecht > Richtplanung > Richtplanung
Publiziert in:
- BEZ 2009 Nr. 34
Download:
BRKE II Nr. 0082/2006 vom 11.04.2006
Einordnung. Vorschrift betreffend Beschränkung von Reklamen in Kernzone auf betriebseigene Reklamen.
Verfassungsmässigkeit einer Bestimmung in der Bau- und Zonenordnung, wonach in der Kernzone nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form zulässig sind.
Art. 27 BV; § 50 Abs. 3 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Baurecht, Weiteres > Gestaltung und Einordnung (PBG 238) > Übriges Gestaltung und Einordnung
Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 37
Download:
BRKE II Nr. 0029/2006 vom 07.02.2006
Nutzungsplanung. Erholungszone mit Gestaltungsplanpflicht für einen 18-Loch-Golfplatz im Landwirtschaftsgebiet mit Fruchtfolgefläche. Für die Erteilung der Zustimmung zum nachfolgenden privaten Gestaltungsplan zuständiges Organ.
Art. 3 Abs. 2 lit. b, Art. 6 Abs. 2 lit. a, Art. 16 Abs. 1, Art. 18 und Art. 24 RPG; Art. 26, 29 und 30 RPV; § 16, § 61 Abs. 1 und § 86 PBG
Bestätigt mit VB.2006.00133 vom 16. November 2006. Dieser Verwaltungsgerichtsentscheid wurde mit BGE 1A.19/2007 vom 2. April 2008 aufgehoben. In der Folge wurde der Entscheid der Baurekurskommission II mit VB.2008.00154 vom 29. Mai 2008 aufgehoben.
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.) > Besondere Planungsinstrumente (Arealüberbauung, Gestaltungsplan, Abstandslinien, Aussichtsschutz, Terrassenhaus, Werkplan usw.) > Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften
Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 63
Download:
BRKE II Nr. 126/2003 vom 01.07.2003
Plakatierungsverordnung. Legiferierungskompetenz der Gemeinden.
Den Gemeinden kommt hinsichtlich der Regelung der Plakatierung auf öffentlichem und privatem Grund im Sinne eines Gesamtkonzeptes keine Legiferierungskompetenz zu.
§§ 49 ff. PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Übriges Nutzungsplanung
Publiziert in:
- BEZ 2003 Nr. 39
Download:
BRKE II Nrn. 0137-0140/2002 vom 25.06.2002
Nutzungsplanung. Festsetzung einer Erholungszone für einen Golfplatz in einem regionalen Landschaftsförderungsgebiet.
Ein regionales Landschaftsförderungsgebiet bildet keine genügende richtplanerische Grundlage für die Festsetzung einer Erholungszone für einen 18-Loch-Golfplatz. Die erforderliche Änderung des regionalen Richtplanes (Festlegung eines Erholungsgebiets) muss vor der Festsetzung der Erholungszone erfolgen.
§ 16, § 32 Abs. 2, § 61 Abs. 1 und § 62 Abs. 2 PBG
Erfasst unter:
- Planungsrecht > Planungsrecht Allgemeines > Planungshierarchie
- Planungsrecht > Nutzungsplanung > Die einzelnen Zonen und BZO-Vorschriften
- Planungsrecht > Richtplanung > Richtplanung
Publiziert in:
- BEZ 2006 Nr. 62
Download:
